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Ihr Ansprechpartner für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht

In Österreich sind das Schadenersatzrecht und das Gewährleistungsrecht zentrale Bereiche des Zivilrechts, die Ihnen wichtige Rechte einräumen.

Eine Ersatzpflicht Dritter entsteht, wenn bestimmte Zurechnungsgründe vorliegen, wie Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung oder Eingriffshaftung.

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Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt die Ansprüche, die Sie haben, wenn Ihnen durch das Verschulden eines anderen ein Schaden entstanden ist und auch die Bedingungen, unter denen ein Geschädigter von einem Schädiger Ersatz für erlittene Schäden verlangen kann. Dazu zählen sowohl materielle Schäden, wie etwa Reparaturkosten, als auch immaterielle Schäden, wie Schmerzensgeld. Um Schadenersatz durchzusetzen, müssen Sie nachweisen, dass der Schaden durch eine schuldhafte Handlung verursacht wurde und dass ein Zusammenhang besteht. Das Schadenersatzrecht verfolgt primär die Ausgleichsfunktion, um den Geschädigten für erlittene Schäden zu entschädigen, und die Präventionsfunktion, um sorgfältiges Verhalten zu fördern.

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Gewährleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht hingegen schützt Sie beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Es regelt die Haftung des Schuldners für Mängel einer Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung und verpflichtet daher auch den Verkäufer, für Mängel an der Ware oder Dienstleistung einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren. Primäre Gewährleistungsbehelfe sind Verbesserung und Austausch, wobei der Gläubiger primär das erhalten soll, was ihm versprochen wurde. Sekundäre Behelfe wie Preisminderung und Vertragsauflösung (Wandlung) kommen in Betracht, wenn die primären Behelfe nicht ausreichen. Im Verbraucherrecht ist die Gewährleistung zwingend und kann nur in engen Grenzen eingeschränkt werden.