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Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, insbesondere wenn es um Verkehrsunfälle geht. In Österreich ist das Verkehrsrecht ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte umfasst.

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Bei einem Verkehrsunfall können vielfältige rechtliche Fragen auftreten, sei es hinsichtlich der Haftung, der Schadensregulierung oder der Ansprüche auf Schadenersatz. Nach einem Unfall ist es wichtig, die genauen Umstände zu klären und Beweise zu sichern, um Ihre Ansprüche optimal durchsetzen zu können. Die Haftung bei einem Verkehrsunfall im österreichischen Recht umfasst mehrere Aspekte, darunter die allgemeine Haftung des Lenkers, die verschuldensunabhängige Haftung des Fahrzeughalters nach dem EKHG und die Haftung des Versicherers. Die Gefährdungshaftung spielt eine besondere Rolle, wenn sich eine außergewöhnliche Betriebsgefahr des Fahrzeugs verwirklicht hat. Die Haftung bei einem Verkehrsunfall setzt u.a. voraus, dass ein Schaden eingetreten ist, der kausal durch das Verhalten des Schädigers verursacht wurde, rechtswidrig war und schuldhaft erfolgte. Diese Grundsätze gelten insbesondere für den Lenker eines Fahrzeugs. Ein Mitverschulden des Geschädigten kann die Haftung mindern.

Oftmals stellt sich die daher die Frage, wer für den Schaden verantwortlich ist und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden können. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren, sei es bei der Kommunikation mit der Versicherung, der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oder im Falle von strafrechtlichen Konsequenzen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht.

Wir stehen Ihnen mit individueller Beratung und engagierter Vertretung zur Seite, damit Sie die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen erhalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch!